Immobilien und Häuser
Es ist der Traum eines jedes Menschen ein eigenes Haus zu besitzen.

Häuser, Grundstücke, Eigentum

Ein Grundstück und dessen Bestandteile ist eine Immobilie oder Liegenschaft. Immobilien sind nicht bewegliche Sachen. Das Wort Immobilie stammt von dem lateinischem Wort in-mobilis für unbeweglich ab.

Da Immobilien unbeweglich sind unterliegen sie anderen gesetzlichen Bestimmungen als bewegliche Güter. Wer ein Grundstück oder eine Immobilie kaufen will, muss einen notariell beurkundeten Kaufvertrag unterschreiben und der neue Besitzer wird in das Grundbuch eingetragen.

Für Grundstücke müssen in der Regel Grundsteuern, die eine Gemeindesteuer ist, bezahlt werden. Auch da gibt es einige Ausnahmen. Steuerfrei sind Grundstücke die öffentlich-rechtlichen, mildtätigen, religiösen oder wissenschaftlichen Zwecken dienen (vgl. §§3, 4 GrStG.).



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